Berlin – Wenn die Sommerferien näher rücken, beginnt für viele die schönste Zeit des Jahres – und für andere erstmal der große Packstress. Damit der Urlaub nicht mit Kopfschmerzen, Magenverstimmung oder der Suche nach einer Apotheke am Reiseziel startet, gehört eine gut sortierte Reiseapotheke unbedingt ins Gepäck.
Ein Pharmaunternehmen gibt Tipps zur richtigen Ausstattung und Lagerung von Arzneimitteln.
Eine gute Vorbereitung sorgt unabhängig vom Ziel für entspanntere Tage. Mit der passenden Reiseapotheke lassen sich typische Beschwerden wie Kopfschmerzen, Reiseübelkeit oder Durchfall schnell behandeln. Gerade bei Sprachbarrieren oder wenn bestimmte Medikamente vor Ort schwer zu bekommen sind, ist es hilfreich, das Wichtigste selbst dabeizuhaben.
Der Anbieter empfiehlt für die Basis-Ausstattung einer Reiseapotheke rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke – etwa gegen Schmerzen, Reiseübelkeit und Durchfall sowie zur Erstversorgung kleinerer Verletzungen.
Wichtig ist außerdem die richtige Aufbewahrung: Arzneimittel sollten unterwegs vor Hitze, Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung und Staub geschützt werden. Auf Reisen, wie generell, sollten Arzneimittel unbedingt geschützt gelagert werden.
Temperaturempfindliche Präparate wie Insulin gehören in eine Kühltasche, aber nicht direkt auf Eis. Bei Flugreisen sollten Medikamente stets ins Handgepäck, da es im Frachtraum sehr kalt werden kann. Flüssige Arzneimittel sind am besten in kleinen, gut verschlossenen Behältern verstaut, damit Druckveränderungen ihnen nichts anhaben.
Auch an notwendige Reiseimpfungen sollte frühzeitig gedacht werden – idealerweise mehrere Wochen vor Abreise. Manche Impfungen brauchen Zeit, um ihren vollen Schutz zu entfalten. Deshalb sollte man sich rechtzeitig über die für das Reiseziel empfohlenen Impfungen informieren.
Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte vor längeren An- oder Abreisen die Einnahme genau planen, damit Zeitverschiebungen nicht zu Fehlern führen. Außerdem empfiehlt es sich, vorab zu prüfen, ob bestimmte Arzneimittel im Zielland eingeführt werden dürfen oder unter besondere betäubungsmittelrechtliche Regeln fallen.
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